Der Föderalismus in Deutschland basiert auf dem Grundprinzip der Aufteilung von staatlicher Gewalt zwischen Bund und Ländern. Dieses System ist in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, verankert.
In Deutschland gibt es insgesamt 16 Bundesländer, die eine gewisse Autonomie in verschiedenen Politikbereichen haben. Dazu gehören unter anderem Bildung, Kultur, Polizei, Justiz und Medien.
Der Bund hingegen ist unter anderem für die Außen- und Sicherheitspolitik, die Verteidigung, die Währungspolitik sowie einige gesellschaftspolitische Aufgaben zuständig.
Die Bundesländer haben im Bundesrat, der zweiten Kammer des deutschen Parlaments, Mitspracherecht bei der Gesetzgebung auf Bundesebene. Dadurch wird sichergestellt, dass die Interessen der Länder bei wichtigen politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Der Föderalismus in Deutschland ermöglicht eine gewisse Vielfalt an politischen Entscheidungen in den einzelnen Bundesländern und fördert so auch den Wettbewerb zwischen den Ländern.
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